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Statement von: Christoph Barre

(Geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Ernst Barre)

Im Zusammenhang mit dem Kartellrechtsverfahren gegen deutsche Großbrauereien wurde im Jahr 2014 auch unser Unternehmen, die Privatbrauerei Barre, unter Verdacht gestellt und beschuldigt. Dadurch wurde der Eindruck erweckt, dass wir an rechts-widrigen Preisabsprachen beteiligt gewesen waren. Nach acht Jahren wurden wir jetzt endlich von diesem Verdacht befreit und freigesprochen.

Bereits damals bestritten wir diesen Vorwurf mit Nachdruck.

Zur Historie:
Im Fokus des Bundeskartellamts standen zunächst lediglich sechs nationale Großbrauereien. Gegen die kleineren mittelständischen Brauereien (wie Barre) wurden keine Vorwürfe erhoben.

Die mittelständische Brauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen geriet erheblich später, nämlich erst Anfang 2013, in den Fokus der Ermittler, weil ein aus dem Kreis der Großbrauereien stammender Kronzeuge aussagte, er habe die kleineren Brauereien im Rahmen zweier Arbeitskreissitzungen des NRW-Brauereiverbandes im Juni 2006 bzw. September 2007 über die bevorstehenden Preiserhöhungen seines Hauses informiert.

Aufgrund dieser Kronzeugenaussage wurde eine ganze Reihe kleinere mittelständische Privatbrauerein zu Unrecht belastet – darunter auch unser Haus. Bemerkenswert ist, dass bereits damals der Vorwurf dieses Informationsaustausches von allen Repräsentanten der kleineren Brauereien mit Nachdruck bestritten wurde.

Aber sowohl unsere als auch die Stellungnahmen zur Dokumentation der Unschuld der anderen betroffenen kleineren Brauereien haben offenbar nicht dazu geführt, die Auffassung des Bundeskartellamts zu ändern, was aufgrund der Faktenlage aus unserer Sicht unverständlich war. Als Folge standen wir als Unternehmen vor der Entscheidung, uns entweder auf ein kostenträchtiges Gerichtsverfahren einzulassen oder ein vom Bundeskartellamt vorgelegtes Einigungsangebot anzunehmen.

Aus rein wirtschaftlichen Überlegungen haben wir dann ein sogenanntes Settlement-Gespräch mit dem Bundeskartellamt geführt. In diesem Gespräch ging es ausschließlich um wirtschaftliche Belange, nicht um den Vorwurf selber. Problematisch an dieser Einigung war insbesondere, dass wir uns gezwungen sahen, aus rein rational-wirtschaftlichen Überlegungen heraus gegen unsere Rechtsauffassung zu handeln.

Dass der Fall jetzt anschließend vom Oberlandesgericht in Düsseldorf neu aufgerollt wurde, sorgte bei uns für große Hoffnung. Das abschließende Plädoyer mit eindeutigem Freispruch bedeutet für alle mittelständischen Brauereien, die fatalerweise durch bewusste Falschaussage unter Verdacht geraten sind, jetzt noch größere Erleichterung. Wir sind extrem glücklich über diese positive Wendung. Der Fall hat uns viel Kraft und einen nicht unerheblichen Imageschaden beschert. Wir sind damals bewusst transparent an die Öffentlichkeit getreten und setzen uns auch jetzt dafür ein, dass die Rehabili-tation ebenfalls Ihre berechtigte Aufmerksamkeit bekommt, damit wir uns endlich komplett von dem Vorwurf lossagen können.

Christoph Barre, Februar 2022

Privatbrauerei Ernst Barre GmbH
Berliner Str. 122-124
32312 Lübbecke

Quelle: Barre
Zeitungsausschnitt: Lebensmittelzeitung